
Kronen Zeitung
REGELVERSTOSS BESTÄTIGT
So urteilt Bundesliga nach WSG gegen Hartberg!
Das Protest-Komitee der Fußball-Bundesliga hat den Einspruch der WSG Tirol gegen die Wertung des 1:2 gegen Hartberg abgewiesen!
Im Spiel der 17. Runde Mitte Dezember war nach Ansicht der Wattener die Einwechslung von Lukas Fridrikas rechtswidrig erfolgt, weil dieser nach einer Verzögerung bei einem Dreifach-Tausch während des laufenden Spiels durch den vierten Offiziellen auf den Platz geschickt wurde. Fridrikas holte Sekunden später den Elfer zu Hartbergs zweitem Tor heraus.
Die WSG wollte daraufhin eine Neuaustragung erreichen. Der Senat 1 der Liga wies den Antrag der Tiroler auf Nicht-Beglaubigung des Ergebnisses aber ab – und die WSG zog daraufhin in die nächste Instanz.
„Regelverstoß des Schiedsrichterassistenten!“
Wie es vonseiten des Protestkomitees am Freitag in einer Mitteilung hieß, wurde die Entscheidung des Senat 1 im Wesentlichen bestätigt, „wenngleich ein Regelverstoß des Schiedsrichterassistenten im Anschluss durch das Zurückholen des Spielers angenommen werden kann“. Unabhängig davon sei eine Neuaustragung als Konsequenz daraus von den aktuellen ÖFB-Bestimmungen nicht erfasst bzw. werde eine solche nicht angeordnet.
Weiters hieß es, dass die Bundesliga mit dem ÖFB und den Landesverbänden in Austausch treten wird, um diese Regelungslücke ab der kommenden Saison zu schließen.
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